Versicherungsschutz für Ausländer
Der Versicherungsschutz von Personen aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz wird durch die EU Verordnung 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt. Zusätzlich gibt es noch Abkommen mit einigen Ländern Osteuropas (Mazedonien, Jugoslawien, Kroatien etc). Verschiedene Formulare stehen – je nach Art des Aufenthaltes bzw. der Aufenthaltsdauer in Österreich – zur Verfügung und gewährleisten medizinische Leistungen vor Ort.
Bürger aus den USA und Kanada sollten bei ihrem Arbeitgeber vor ihrem Österreichaufenthalt zum Beispiel das Formular A/USA 1 beantragen. Die in Anspruch genommenen Leistungen im Krankheitsfall müssen in Österreich vorerst bezahlt werden und werden dann in den USA bzw. Kanada – abhängig vom Versicherungsschutz der Person – ganz oder teilweise refundiert.
Es ist daher ratsam, dass Crew-Mitglieder (USA, Kanada) vor ihrer Abreise nach Österreich die Leistungen ihrer Krankenversicherung bei einem Arbeitsaufenthalt in Österreich prüfen, um gegebenenfalls Zusatzversicherungen abzuschließen.
Ein Abkommen zwischen Österreich und Indien über „soziale Sicherheit“ ist bereits im parlamentarischen Begutachtungsverfahren. Bis zum in Krafttreten des Abkommens sind Inder für ihre private Versicherung in Österreich jedoch selbst verantwortlich.
Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte