die sterreichische Film Commission

Versicherungen

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung besteht aus Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung. Die Krankenversicherung hat den Zweck, den Versicherten auf der einen Seite die durch eine Krankheit entstehenden Mehrkosten abzudecken und ihnen auf der anderen Seite einen Ersatz für das durch die Krankheit entfallende Erwerbseinkommen zu bieten.

In Österreich beginnt die Pflichtversicherung mit der Aufnahme der versicherten Tätigkeit. Für die unverzügliche An- und Abmeldung des Arbeitnehmers bei den Krankenversicherungsträgern (für jedes der neun österreichischen Bundesländer ist jeweils eine Gebietskrankenkasse zuständig) hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen. Die Abmeldung muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses erfolgen.

Anders als Arbeitnehmer müssen sich Selbstständige selbst zur Sozialversicherung (bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) an- und abmelden und die Beiträge abführen. In jenen Fällen, in denen die Versicherung an eine formelle Voraussetzung (z. B. Gewerbeberechtigung) geknüpft ist, beginnt und endet das Versicherungsverhältnis mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung und endet am Monatsletzten, der auf die Rücklegung der Gewerbeberechtigung folgt.

Nähere Auskünfte über den genauen Geltungsbereich und die anfallenden Abgaben unter Finanzielle Aspekte.


Versicherungsschutz für Ausländer

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen über „soziale Sicherheit“ mit Ländern, die der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein) angehören. Zusätzlich gibt es noch Abkommen mit einigen Ländern Osteuropas (Mazedonien, Jugoslawien, Kroatien etc). Verschiedene Formulare stehen – je nach Art des Aufenthaltes bzw. der Aufenthaltsdauer in Österreich – zur Verfügung und gewährleisten medizinische Leistungen vor Ort.

Bürger aus den USA und Kanada sollten bei ihrem Arbeitgeber vor ihrem Österreichaufenthalt zum Beispiel das Formular A/USA 1 beantragen. Die in Anspruch genommenen Leistungen im Krankheitsfall müssen in Österreich vorerst bezahlt werden und werden dann in den USA bzw. Kanada – abhängig vom Versicherungsschutz der Person – ganz oder teilweise refundiert.

Es ist daher ratsam, dass Crew-Mitglieder (USA, Kanada) vor ihrer Abreise die Leistungen ihrer Krankenversicherung bei einem Arbeitsaufenthalt in Österreich prüfen, um gegebenenfalls Zusatzversicherungen abzuschließen.

Zwischen Indien und Österreich gibt es kein Abkommen über „soziale Sicherheit“. Inder sind für ihre private Versicherung in Österreich selbst verantwortlich.

Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte
Richard Fellner
Wienerbergstraße 15-19
A-1100 Wien
T: +43 (0)1 60122 -3200


Video: International Film Production in Austria


Drehbuch Wettbewerb Abenteuer Österreich


"Hier findet man Locations, an denen man mit einem bemerkenswert hohen Maß an Unterstützung und Infrastruktur drehen kann."

Jean-Jacques Annaud, Regisseur