Versicherungen

Sozialversicherung

In Österreich beginnt die Pflichtversicherung mit der Aufnahme der versicherten Tätigkeit. Für die unverzügliche An- und Abmeldung des Arbeitnehmers bei den Krankenversicherungsträgern (für jedes der neun österreichischen Bundesländer ist jeweils eine Gebietskrankenkasse zuständig) hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen. Die Abmeldung muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses erfolgen.

Anders als Arbeitnehmer müssen sich Selbstständige selbst zur Sozialversicherung (bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) an- und abmelden und die Beiträge abführen. In jenen Fällen, in denen die Versicherung an eine formelle Voraussetzung (z. B. Gewerbeberechtigung) geknüpft ist, beginnt und endet das Versicherungsverhältnis mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung und endet am Monatsletzten, der auf die Rücklegung der Gewerbeberechtigung folgt.

Nähere Auskünfte über den genauen Geltungsbereich und die anfallenden Abgaben unter Steuern und Abgaben

Versicherungsschutz für Ausländer

Der Versicherungsschutz von Personen aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz wird durch die EU Verordnung 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt. Zusätzlich gibt es noch Abkommen mit einigen Ländern Osteuropas (Mazedonien, Jugoslawien, Kroatien etc). Verschiedene Formulare stehen – je nach Art des Aufenthaltes bzw. der Aufenthaltsdauer in Österreich – zur Verfügung und gewährleisten medizinische Leistungen vor Ort.

Bürger aus den USA und Kanada sollten bei ihrem Arbeitgeber vor ihrem Österreichaufenthalt zum Beispiel das Formular A/USA 1 beantragen. Die in Anspruch genommenen Leistungen im Krankheitsfall müssen in Österreich vorerst bezahlt werden und werden dann in den USA bzw. Kanada – abhängig vom Versicherungsschutz der Person – ganz oder teilweise refundiert.

Es ist daher ratsam, dass Crew-Mitglieder (USA, Kanada) vor ihrer Abreise nach Österreich die Leistungen ihrer Krankenversicherung bei einem Arbeitsaufenthalt in Österreich prüfen, um gegebenenfalls Zusatzversicherungen abzuschließen.

Ein Abkommen zwischen Österreich und Indien über „soziale Sicherheit“ ist bereits im parlamentarischen Begutachtungsverfahren. Bis zum in Krafttreten des Abkommens sind Inder für ihre private Versicherung in Österreich jedoch selbst verantwortlich.

Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte
Top