Polizei/Gendarmerie
Bei allen Dreharbeiten empfiehlt es sich, eine Ortsverhandlung mit der Polizei zu führen. Bei außergewöhnlich schwierigen Dreharbeiten (Stunts, Landung von Hubschraubern etc.) ist für die Einholung der Genehmigung(en) mit einer ein- bis zweimonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Sicherheitsbestimmungen bei Dreharbeiten
Die Bereitschaft eines Arztes bei Dreharbeiten wird empfohlen, ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich bei Dreharbeiten mit Gefahrenpotenzial (z.B. bei pyrotechnischen Effekten, Stunts, Landung eines Hubschraubers) schreibt die zuständige Behörde gegebenenfalls die Anwesenheit eines Arztes bzw. der Rettung vor. Über den Notruf 144 gelangt man österreichweit ohne Vorwahl zur Rettung.
Erste Hilfe wird in Österreich jedem gewährt. Bei Ländern, mit denen ein Abkommen über Sozialversicherung existiert (z. B. Deutschland), wird die Behandlung über einen internationalen Betreuungsschein 111 abgewickelt. Personen, die etwa aus den USA, Kanada oder Indien kommen, sollten sich vor ihrer Reise ins Ausland privat versichern lassen, da in diesen Fällen keine zwischenstaatlichen Abkommen vorliegen. Behandlungshonorare werden an die Heimatadresse des Verletzten geschickt.
Über den Notruf 141 gelangt man österreichweit ohne Vorwahl zum Ärztefunkdienst, der täglich von 19.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig besetzt ist. Die Leistung für Ausländer, die nicht in Österreich krankenversichert sind, ist kostenpflichtig.
Notrufnummern