Regionale Filmförderung

In sämtlichen neun Bundesländern wird Filmförderung gewährt. Zu den institutionalisierten, selbstständig agierenden Förderstellen zählen jene der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol.

In einigen Bundesländern können auch internationale Filmproduktionen Ansuchen auf Filmförderung stellen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Förderungskriterien sowie die Beschäftigung lokaler Filmcrews. In einigen anderen Bundesländern (z. B. Wien) ist ein Förderansuchen grundsätzlich an eine Koproduktion mit einem österreichischen Produzenten geknüpft.

Filmfonds Wien

Vorrangiges Ziel des Filmfonds Wien ist es, einerseits die kulturelle Vielfalt Europas zu erhalten und andererseits Wien als Film- und Medienstandort sowie als Drehscheibe des internationalen Filmschaffens zu stärken und auszubauen. In diesem Sinne werden die Kultur, die Wirtschaft und die Beschäftigung innerhalb der Filmbranche in einem europäischen Kontext gefördert. Die Finanzmittel werden von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt.

Entscheidende Kriterien für eine Förderung durch den Filmfonds Wien sind die kulturelle, wirtschaftliche und künstlerische Bedeutung eines Filmprojekts. Während einer Produktion sollte die Kultur Europas, Österreichs oder Wiens Beachtung finden. Im wirtschaftlichen Interesse der Stadt Wien steht der „Wiener Filmbrancheneffekt“ während einer Filmproduktion. Mindestens 100 Prozent der gewährten Fördermittel müssen filmspezifisch in Wien oder der „Vienna Region“ für die Nutzung der Wiener Filminfrastruktur, seiner Filmschaffenden und/oder für die Präsentation Wiens als Location im Film eingesetzt werden.

Der Fonds vergibt Förderungen an Filmproduktionen für Kino, Fernsehen oder sonstige audiovisuelle Medien in den Phasen der Projektentwicklung (inklusive Drehbuchentwicklung), Produktion, Verleih und Teilnahme an Filmfestivals.

Förderungen werden in Form von „nicht rückzahlbaren Zuschüssen” und „erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen“ an Spielfilme für den Kinoeinsatz (Vorführdauer mindestens 70 Minuten), Kinder- und Dokumentarfilme für das Kino (mindestens 59 Minuten) sowie Fernsehfilme vergeben.

Förderentscheidungen werden von einer unabhängigen Jury getroffen, bestehend aus vier Fachleuten der Filmbranche aus dem In- und Ausland sowie der Geschäftsführung des Fonds.

Filmfonds Wien
Gerlinde Seitner, Geschäftsführung
Stiftgasse 6/1
A-1070 Wien
T: (+43) (0)1 526 5088
F: (+43) (0)1 526 5088 20
E: office@filmfonds-wien.at  

Cine Styria

Der Förderbereich der Cine Styria umfasst die Herstellungsförderung, Verleih- und Vertriebsförderung. Angeboten wird ein duales Fördersystem, das sowohl Kultur- und Nachwuchsfilmprojekte, aber auch kommerzielle Filmprojekte unterstützt. Zur Verfügung steht ein Budget von ca. € 1,5 Mio., gefördert werden bis zu 20% der Gesamtherstellungskosten. Die Fördermittel sind mit anderen nationalen und internationalen Fördermitteln kumulierbar und werden als erfolgsbedingt rückzahlbare Zuschüsse vergeben. Förderbar sind Kino- und TV-Projekte, Dokumentarfilmprojekte ebenso wie TV-Movies, Serien etc.

Die Website der Cine Styria bietet weitere Details sowie Informationen über das Service der Cine Styria Film Commission.

Cine Styria Film Commission & Fonds
Enrico Jakob, Gudrun Schweinzger
St. Peter Hauptstraße 243
A-8042 Graz
T: +43 (0)316 400354
F: +43 (0)316 400310
E: office@cinestyria.com

Cine Tirol

Cine Tirol ist eine Initiative des Landes Tirol und der Tirol Werbung, die Tirol als führendes Filmproduktionsland der Alpen international positionieren soll. Cine Tirol wurde im April 1998 als neues Geschäftsfeld der Tirol Werbung gegründet.

Cine Tirol bietet ausgewählten Projekten die Möglichkeit eines Production Incentive in Form eines nicht rückzahlbaren Produktionskostenzuschusses in der Höhe von bis zu 50% der in Tirol getätigten und anrechenbaren Ausgaben, auf vorherigen Antrag und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

Die Website der Cine Tirol bietet weitere Details sowie Informationen über das Service der Cine Tirol Film Commission.

Cine Tirol Film Commission
Johannes Köck, Angelika Pagitz, Anna Griesser, Thomas Fuchs
c/o Tirol Werbung
Marie-Theresien-Straße 55
A-6010 Innsbruck
T: (+43) (0)512 5320-182
F: (+43) (0)512 5320-140
E: cinetirol@tirolwerbung.at

Filmlocation Salzburg

Das Land Salzburg hat zur Förderung von kommerziellen Filmproduktionen einen eigenen Filmförderungstopf geschaffen und entsprechende Förderrichtlinien dazu herausgegeben. Insbesondere der touristische Werbeeffekt für das Land Salzburg ist Richtschnur für die Beurteilung der Attraktivität eines Projektes. Darüber hinaus will das Land einen Impuls für nationale und internationale Film- und TV-Produzenten setzen, Land und Stadt Salzburg noch intensiver als bisher als traditionell bewährten Filmstandort zu nutzen.
Der gesamtwirtschaftliche Nutzen für Salzburg ("Salzburg-Effekt" und "Salzburger Filmbranchen-Effekt") steht hierbei im Zentrum des Landesinteresses.

Die Service- und Beratungsstelle Filmlocation Salzburg bietet als erste Anlaufstelle ("First-Stop-Shop") insbesonders für kommerzielle Film- und Fernsehproduktionen mit internationalem Vertrieb gebündelte Hilfestellungen und Dienstleistungen aus einer Hand an.

Filmlocation Salzburg
Edith Urban
SALZBURG AGENTUR
Südtrioler Platz 11
A-5020 Salzburg
T: +43 (0)662 451 327-0
F: +43 (0)662 451 327-11
E: office@salzburgagentur.at, e.urban@salzburgagentur.at

Filmförderung des Landes Niederösterreich

Das Land Niederösterreich nimmt im Bereich Filmfinanzierung die Unterstützung von Filmproduktionen wahr, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu NÖ haben und/oder in Niederösterreich entstehen. Gefördert wird nicht nur ein bestimmtes Segment des Filmschaffens, sondern Film in all seinen Facetten. Dabei werden neben den künstlerischen auch wirtschaftliche und touristische Aspekte berücksichtigt. Wesentliche Förderungsvoraussetzungen sind der sachliche oder personelle Bezug zu NÖ und/oder die Herstellung des zu fördernden Vorhabens in NÖ.

Gefördert werden Kinospielfilme und Fernsehproduktionen, Low-Budget-Spielfilme, Dokumentarfilme, Experimentalfilme und Kurzfilme

Neben dem kulturellen Niederösterreich-Bezug hat der wirtschaftliche Regionaleffekt bei primär aus wirtschaftlichen Gründen geförderten Projekten mindestens das Zweifache der Förderung zu betragen. Die Förderung ist als „Spitzenfinanzierung“ konzipiert. Der derzeitige Richtwert für große Filmproduktionen liegt bei ca. 7,5 % der Nettoherstellungskosten. Bei primär künstlerischen Projekten kann der Anteil der Förderung auch höher sein. Förderung wird als nicht rückzahlbare Zuschüsse, bedingt oder unbedingt rückzahlbare Darlehen und eine Kombination dieser Förderungsarten gewährt.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich; der Förderentscheid erfolgt nach Begutachtung durch ein beratendes Expertengremium.

Lower Austrian Film Commission & Fund
Susanne Schuster
Amt der NÖ Landesregierung
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Ph: +43 2742 9005-13110
Email: noe-film@noel.gv.at

 

Oberösterreichisches Filmbüro
für touristisch wirksame Produktionen

Das Oberösterreichische Filmbüro behandelt jedes Förderansuchen individuell. Gefördert werden können alle Pilotfilme zu Serien bzw. Serien und Reihen, die ausschließlich in Oberösterreich gedreht werden und ein hohes touristisches Potenzial beinhalten. Das Oberösterreichische Filmbüro prüft die Unterlagen und empfiehlt der Landesregierung Oberösterreich, Abteilung Wirtschaft, aufgrund objektiver Kriterien Ablehnung oder Gewährung einer Förderung.

Aussicht auf Förderung haben Produktionen, die den Nachweis von Ausstrahlung bzw. Vertrieb erbringen können und die Förderung als Spitzenfinanzierung benutzen. Die Höhe der Förderung ist von der jeweiligen Höhe der Produktionskosten sowie des oberösterreichischen Effekts und Bezugs abhängig.

Oberösterreichisches Filmbüro
Jochen Bauer
T: +43 (0)7413 70061
F: +43 (0)7413 70066
E: cps-bauer@netway.at

Landesregierungen

Neben den selbstständig agierenden Förderinstitutionen vergeben auch die Kultur- und Wirtschaftsabteilungen der restlichen Landesregierungen Subventionen im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes. Die Förderbudgets reichen dabei bis zu 1,5 Mio. Euro.

Das Ansuchen um Filmförderung ist generell formlos. Zu den Einreichunterlagen gehören ein Lebenslauf mit Filmografie (Referenzfilme), genaue Projektbeschreibung (Drehbuch oder Treatment), Kalkulation und Finanzierungsplan, Stab- und Besetzungsliste und Zeitplan des Filmprojektes.

Das Ansuchen kann, mit wenigen Ausnahmen, jederzeit eingereicht werden und wird von einem Fachgremium begutachtet. Allgemeine Kriterien sind immer ein thematisch-inhaltlicher Bezug zu den jeweiligen Bundesländern. Da es sich zum Teil um Subventionen der Kulturabteilungen handelt, spielt der künstlerische Aspekt eine nicht unwichtige Rolle. Die Bearbeitungsdauer der Förderanträge ist je nach Bundesland unterschiedlich. Es ist ratsam, den Antrag so früh als möglich zu stellen.

Burgenländische Landesregierung
Kulturabteilung
Europaplatz 1
A-7000 Eisenstadt
T: +43 (0)2682 600 -2082
F: +43 (0)2682 600 -2058
E: josef.tiefenbach@bgld.gv.at

Niederösterreichische Landesregierung
Kulturabteilung
Landhausplatz 1
A-3109 St. Pölten
T: (+43) (0)2742 9005 13110
F: (+43) (0)2742 9005 13029
E: birgit.maimer@noel.gv.at

Salzburger Landesregierung
Abteilung für Wirtschaft und Tourismus
Fanny-von-Lehner-Straße 1
A-5020 Salzburg
T: (+43) (0)662 8042-3800
F: (+43) (0)662 8042-3808
E: sebastian.huber@salzburg.gv.at

Salzburger Landesregierung
Kulturabteilung
Franziskanergasse 5a
A-5010 Salzburg
T: (+43) (0)662 8042-2530
F: (+43) (0)662 8042-2919
E: silvester.schroeger@salzburg.gv.at

Oberösterreichische Landesregierung
Kulturabteilung
A-4020 Linz
T: (+43) (0)732 7720-15469
F: (+43) (0)732 7720-11786
E: anneliese.geyer@ooe.gv.at

Landesregierung Steiermark
Kulturabteilung
Trautmannsdorfgasse 2
A-8010 Graz
T: (+43) (0)316 877-4318
F: (+43) (0)316 877-3156
E: a9@stmk.gv.at

Landesregierung Steiermark
Büro Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Herrengasse 16
A-8010 Graz
T: (+43) (0)316 877-5510
F: (+43) (0)316 877-3608
E: richard.mayr@stmk.gv.at

Landesregierung Kärnten
Kulturabteilung
Paradeisergasse 7
A-9020 Klagenfurt
T: (+43) (0)50 53630-511
F: (+43) (0)50 53630-500

Landesregierung Tirol
Kulturabteilung
Silgasse 8
A-6010 Innsbruck
T: (+43) (0)512 508-3756
F: (+43) (0)512 508-3755
E: n.duregger@tirol.gv.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Kulturabteilung
Roemerstraße 24
A-6901 Bregenz
T: (+43) (0)5574 51 1 0-2231 1
F: (+43) (0)5574 5110-22295
E: barbara.neyer@vorarlberg.gv.at

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