Mit der Novelle des Komm-Austria-Gesetzes (KOG) wurde per 1.1.2004 bei der Rundfunk und Telekom GmbH ein Fernsehfilmförderungsfonds eingerichtet. Die RTR-GmbH verwaltet diesen Fonds und erhält jährlich 7,5 Mio. Euro aus einem Teil der Gebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz, die früher dem Bundesbudget zuflossen. Diese Mittel sind durch die RTR-GmbH anzulegen und zur Förderung der Herstellung von Fernsehproduktionen zu verwenden.
Die Fördermittel sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den Medienstandort Österreich stärken und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.
Gefördert wird die Herstellung von Fernsehfilmen, -serien und -dokumentationen, die mindestens 23 Minuten lang sind. Nicht gefördert werden Image-, Werbe- und Industriefilme. Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmer bzw. -unternehmen mit entsprechender fachlicher Qualifikation. Fernsehveranstalter sind nicht antragsberechtigt. Die Finanzierung des zu fördernden Projekts muss sichergestellt sein. An der Finanzierung beteiligte Fernsehveranstalter dürfen die Rechte an Fernsehfilmen und Dokumentationen für höchstens sieben Jahre, an Serien für höchstens zehn Jahre erwerben. Projekte mit hohen Aufwendungen in Österreich und Projekte mit hohem ausländischem Finanzierungsanteil können besonders berücksichtigt werden.
Die maximale Förderungshöhe beträgt 20% der angemessenen Gesamtherstellungskosten. Die Höchstfördergrenzen liegen im Einzelfall für Fernsehserien bei 120.000 Euro pro Folge, für Fernsehfilme bei 700.000 Euro und für TV-Dokumentationen bei 200.000 Euro. Die Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln, etwa von Bundesländern oder ausländischen Förderstellen, ist möglich, jedoch nicht mit Fördergeldern des Bundes.
Pro Jahr sind fünf Einreichtermine vorgesehen. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele und nach Stellungnahme durch den Fachbeirat durch den Geschäftsführer der RTR-GmbH getroffen. Der Fachbeirat besteht aus fünf Personen mit mehrjähriger Praxis in der Filmbranche.
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
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