Eurimages
Der 1989 als Teilabkommen des Europarates errichtete Filmförderungsfonds unterstützt primär die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen, die für eine Auswertung im Kino bestimmt und als Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern konzipiert sind. Weiters werden der Verleih von europäischen Kinofilmen sowie Kinos in jenen Ländern unterstützt, die keinen Zugang zum MEDIA-PLUS-Programm der Europäischen Union haben.
Die Richtlinien und Förderungsbedingungen für Koproduktionen wurden mit 1. Jänner 2004 neu formuliert, um den laufenden Veränderungen der Filmproduktion in den Mitgliedsstaaten Rechnung zu tragen und den Erfordernissen der Filmwirtschaft gerecht zu werden.
Die Förderung kann höchstens 15% der Gesamtherstellungskosten und maximal 700.000 € betragen. Liegen die Gesamtherstellungskosten unter 1,5 Mio. € können 20% beantragt werden. Die Förderung wird weiterhin in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens gewährt, die Rückzahlung erfolgt ab den ersten Netto-Produzentenerlösen.
Eurimages umfasst derzeit 30 Mitgliedsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
Eurimages
Österreichisches Filminstitut
Gerlinde Seitner
Spittelberggasse 3
A-1070 Wien
T: (+43) (0)1 526 9730-407
F: (+43) (0)1 526 9730-440
E: office@filminstitut.at