Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung in Österreich

Einreise nach Österreich

Visum (Einreisetitel)

Bürger der EU-Mitgliedsstaaten bzw. des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) genießen den Freien Personenverkehr innerhalb der EU bzw. des EWR. Zu beachten ist, dass bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen derzeit noch Übergangsregelungen bzw. -fristen mit Bulgarien und Rumänien bestehen. Bürger bestimmter Staaten (unter anderem US-Bürger, Personen mit australischen, israelischen, japanischen und kanadischen Pässen) benötigen für die Einreise zum Zweck des kurzfristigen Aufenthaltes kein Visum („sichtvermerksfreie Einreise“). Über die Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten können die Einreisevoraussetzungen für Bürger aus allen Nationen abgerufen werden.

Ein Reisevisum berechtigt zum kurzfristigen Aufenthalt als Tourist oder Geschäftsreisender im Schengenraum für eine Gesamtdauer von höchstens drei Monaten im Halbjahr. Visa berechtigen jedoch nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die maximale Gültigkeitsdauer eines Visums darf sechs Monate nicht überschreiten. Visa werden im Ausland – und nur dort – von der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) ausgestellt, sie sind im Inland (d.h. in Österreich) nicht verlängerbar.

Österreichische Auslandsvertretungen
Ausländische Botschaften in Österreich

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