Erleichterte Einfuhr aus Nicht-EWR-Staaten
Auch bei der Einfuhr von bis zu drei Tieren bestimmter Tierarten aus Nicht-EWR-Staaten (z.B. Hunde, Hauskatzen und andere Heimtiere einschließlich Ziervögel, nicht jedoch straußenartige Vögel, Primaten, Bären, Raubvögel) kann die tierärztliche Grenzkontrolle entfallen, sofern diese Tiere nicht zum Wiederverkauf in Österreich bestimmt sind.
Für Hunde und Hauskatzen ab einem Alter von zwölf Wochen muss jedoch beim Grenzübertritt nach Österreich den Zollorganen ein tierärztliches Zeugnis vorgelegt werden, das in deutscher Sprache bzw. in einer beglaubigten deutschen Übersetzung den Namen und die Anschrift des Tierhalters, die Beschreibung des Tieres und den Nachweis enthält, dass das Tier gegen Tollwut schutzgeimpft wurde, wobei diese Impfung nicht weniger als 30 Tage vor dem Grenzübertritt bzw. nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf; auch eine Wiederholungsimpfung muss längstens ein Jahr nach der vorherigen vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden sein. Für Hunde und Katzen, die jünger als zwölf Monate sind, ist dies nicht erforderlich.
Bundeskanzleramt
Veterinärverwaltung
Anton Bartl
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T: +43 (0)1 71172 -4833
F: +43 (0)1 710 4151
Um die Einhaltung der komplizierten Einfuhrbestimmungen zu erleichtern, wird der Transport mit einer Spedition empfohlen. Am Wiener Flughafen ist die Spedition Exel auf Tiertransporte jeder Art spezialisiert.