Aufenthalt in Österreich

Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung und Niederlassungsbewilligung)

Das österreichische Fremdenrecht unterscheidet zwischen einem geplanten dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt in Österreich. Beabsichtigt der Nicht-EWR-Bürger eine unbefristete Niederlassung, muss er um den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ ansuchen, beabsichtigt der Nicht-EWR-Bürger eine befristete Niederlassung und eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit, muss er eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“, eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“, eine „Blaue Karte EU“ oder eine Niederlassungsbewilligung ansuchen.  Ist jedoch bloß ein kurzfristiger Aufenthalt geplant, wird eine Aufenthaltsbewilligung erteilt.

Der Betreffende hat daher vor (!) der Einreise nach Österreich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland die Ausstellung der so genannten Aufenthaltsbewilligung persönlich zu beantragen.

Für US-Staatsbürger gibt es eine Ausnahmeregel: Sie dürfen ohne weitere Voraussetzungen (und sichtvermerksfrei) nach Österreich einreisen und können in Österreich den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen.

Bei einer künstlerischen Gesamtproduktion können sowohl das künstlerische als auch das technische und administrative Personal für eine Dauer von maximal sechs Monaten eine Aufenthaltsbewilligung für „Künstler“ erlangen. Der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland ist die Sicherungsbescheinigung des Arbeitsmarktservice vorzulegen.

Über den Antrag auf Erlangung der Aufenthaltstitel entscheidet der örtlich zuständige Landeshauptmann (bzw. die dazu ermächtigten Bezirkshauptmannschaften/Magistrate). Der Aufenthaltstitel  ist vom Antragsteller bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Empfang zu nehmen.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels (d.h. Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung) nach sichtvermerksfreier Einreise oder nach Einreise auf Basis eines Reisevisums ist ausgeschlossen.

Magistratsabteilung 35 (MA 35) – Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt
Dresdner Straße 93
1200 Wien
T: +43 (0)1 4000 -3535
F: +43 (0)1 4000 -9935010

Arbeitsmarktservice Österreich 
AMS, Landesgeschäftsstelle Wien
Landstraßer Hauptstraße 55-57
1030 Wien
T: +43 (0)1 87871
F: +43 (0)1 87871 -50 490
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